Dem Antragsteller ist mit Beschluss vom 29. September 2004 Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Gleichzeitig setzte das Familiengericht die vom Antragsteller zu zahlenden Raten auf 300,00 EUR fest. Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller mit Schreiben vom 21. Oktober 2004, eingegangen bei Gericht am 22. Oktober 2004, Beschwerde eingelegt. Im Rahmen des Abhilfeverfahrens hat das Familiengericht mit Beschluss vom 26. November 2004 die Raten auf 95,00 EUR monatlich reduziert. Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller mit Schreiben vom 20. Januar 2005 Beschwerde eingelegt und damit zum Ausdruck gebracht, dass seiner ursprünglichen Beschwerde noch nicht vollständig entsprochen wurde. Mit Beschluss vom 23. März 2005 hat das Familiengericht der weitergehenden Beschwerde nicht abgeholfen.
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