Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Fürstenwalde/Spree vom 22.01.2020 -
Die Sache wird insoweit zur erneuten Entscheidung - auch über den Ausgleich eines bislang nicht berücksichtigten Anrechts und die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree zurückverwiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird gem. § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG auf 11.236,68 € festgesetzt [(4.442,60 € + 1.800,00 €) x 3 x 10 % x 6 Anrechte].
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