Die Revision ist nicht statthaft (§§ 621d, 554a ZPO).
In einem Rechtsstreit, der Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist, findet die Revision gegen das in der Berufungsinstanz erlassene Endurteil nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie in seinem Urteil zugelassen hat (§
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|