Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg vom 23. Januar 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Lüneburg zurückverwiesen.
I.
1. Der Antragsteller dieses Verfahrens ist der Vater der am 28. Januar 2001 geborenen M. S.. M. lebt im Haushalt der Mutter, der Antragsteller ist ihr dem Grunde nach barunterhaltspflichtig.
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