Auf die Beschwerde des Vormunds wird der am 18. Oktober 2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow -
I.
Der bestellte Amtsvormund wendet sich im Namen des Jugendlichen dagegen, dass das Familiengericht mit dem angegriffenen Beschluss im Hauptsacheverfahren das Ruhen der elterlichen Sorge von Mutter und Vater des heute knapp über 17 Jahre alten Jugendlichen festgestellt, Vormundschaft angeordnet und den Amtsvormund als Vormund ausgewählt hat. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen.
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