Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 14.10.2022, Az. 8c
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.232,05 € festgesetzt.
I.
Das antragstellende Land macht im vorliegenden Rechtsstreit als
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