Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Ausspruch zur Scheidung in dem Scheidungsverbundbeschluss vom 05.02.2025 wird verworfen.
Im Übrigen werden beide Beschwerden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hälftig. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.995,00 Euro festgesetzt.
I.
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