1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Daun vom 04.08.2022 abgeändert und der Antrag der Antragstellerin wird abgewiesen.
2. Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.582 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Zwischen ihnen sind vor dem Familiengericht weitere Verfahren anhängig, nämlich das Scheidungsverfahren nebst Folgesachen Unterhalt und Zugewinn sowie ein Trennungsunterhaltsverfahren.
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