1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Konstanz vom 13.01.2025 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung seiner Mitwirkungsverpflichtung in der Folgesache Versorgungsausgleich.
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