Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 08.12.2011 wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Auslagen für das eingeholte Abstammungsgutachten wird abgesehen. Im Übrigen trägt der Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 2.000,00 festgesetzt.
Dem Beteiligten zu 5. wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Bock, Berlin, zu den Bedingungen eines im Bezirk des Beschwerdegerichts niedergelassenen Rechtsanwalts bewilligt.
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