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2005
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.02.2005
9 WF 199/04
Normen:
KostO
§
100
Abs.
3
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1583
Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 17.02.2005
- Aktenzeichen 9 WF 199/04
DRsp Nr. 2006/9738
Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung
Im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens richtet sich der Streitwert nach dem einjährigen Mietwert der Wohnung.
Normenkette:
KostO
§
100
Abs.
3
;
Fundstellen
FamRZ 2005, 1583
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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