1. Auf die Beschwerde vom 16.09.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 02.09.2024, Az.
Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 14.06.2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die dem Rechtsanwalt B. O. aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung für die 2. Instanz, Az.
1.348,98 € (in Worten: eintausenddreihunderachtundvierzig 98/100 Euro)
festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die weitergehende Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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