OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.08.2024
15 UF 121/24
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 2; FamFG § 26;
Fundstellen:
FamRZ 2026, 453
Vorinstanzen:
AG Fürstenwalde, vom 12.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 206/24

Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden gemeinsamen Kinder; Gründe des Elternteils für seinen Umzugswunsch als bedeutsam durch nachteilige Auswirkung auf das Kindeswohl

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2024 - Aktenzeichen 15 UF 121/24

DRsp Nr. 2025/6325

Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden gemeinsamen Kinder; Gründe des Elternteils für seinen Umzugswunsch als bedeutsam durch nachteilige Auswirkung auf das Kindeswohl