OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.12.2023
4 UF 209/23
Normen:
BGB § 1671 Abs. 4; BGB § 1666;
Fundstellen:
FamRZ 2024, 1046
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 12.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 60 AR 1410/23

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine im Haushalt der Mutter lebende elfjährige Tochter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.12.2023 - Aktenzeichen 4 UF 209/23

DRsp Nr. 2024/14822

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine im Haushalt der Mutter lebende elfjährige Tochter

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 4; BGB § 1666;

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer begehrt die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine im Haushalt der Mutter lebende elfjährige Tochter X.