I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) vom 21. Dezember 2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 9. November 2022 in Ziffer 1.) der Beschlussformel im ersten und zweiten Absatz abgeändert und diese Absätze durch folgenden neuen Absatz ersetzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt - Dienstleistungszentrum - (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 186,13 Euro monatlich übertragen.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.140,00 Euro festgesetzt.
I.
Die am 17. Dezember 2012 geschlossene Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin ist auf den am 9. Oktober 2021 zugestellten Antrag mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 30. August 2022 geschieden worden, nachdem die Folgesache Versorgungsausgleich zuvor mit Beschluss vom selben Tage abgetrennt worden war.
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