I. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 3.000 € festgesetzt.
II. Der Kindesmutter wird zur Stellungnahme auf den in den nachfolgenden Gründen enthaltenen Hinweis bzw. zur Rücknahme des Antrags auf familiengerichtliche Genehmigung der Anfechtungserklärung Gelegenheit gegeben bis zum
4. Februar 2013.
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