Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 22.08.2024 -
"Der Antrag des Kindesvaters auf Festlegung von Umgangskontakten wird zurückgewiesen; ein Umgang des Kindesvaters mit seinen Kindern B., S. und C. K. wird bis zum 31.08.2028 ausgeschlossen."
Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 22.08.2024 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 4.000 €
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