I.
Das Amtsgericht Halle-Saalkreis hat durch das am 29.10.2004 verkündete Urteil die Klage auf Zugewinn abgewiesen mit der Begründung, dass ein solcher Anspruch verjährt sei.
Mit der Berufung verfolgt die Klägerin weiterhin den Zugewinnausgleich in Höhe von 15.338,76 EUR, wobei beide Parteien auch die Rückverweisung an das Amtsgericht beantragt haben.
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