Das Amtsgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht freigesprochen. Auf die dagegen eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht wegen zweier rechtlich zusammentreffender Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach §
Die gemäß §§
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