I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) vom 28. Oktober 2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E. vom 9. Oktober 2025 in Ziffer 2 im letzten Absatz geändert und dieser Absatz wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der F. (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 22.563,80 Euro bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ...) begründet. Die F. wird verpflichtet, zu diesem Zweck einen Kapitalbetrag in Höhe von 22.563,80 Euro an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen.
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