I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dannenberg (Elbe) vom 25. Juli 2019 aufgehoben und der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren als unzulässig abgewiesen.
II. Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird in beiden Instanzen auf 4.472 € festgesetzt.
I.
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