I. Ziff. II. des Tenors der angefochtenen Entscheidung wird um folgenden Absatz ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Vers. Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,2888 Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung auf das Konto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, bezogen auf den 30. Juni 2022 übertragen.
II. Absatz 3 von Ziff. II des Tenors der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt berichtigt:
Anstelle von "in Höhe von 7,31 Versorgungspunkten" muss es heißen
"in Höhe von 6,66 Versorgungspunkten".
III. Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Aufwendungen sind nicht zu erstatten.
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