I. Auf die Beschwerde der Mutter und die Anschlussbeschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 15.08.2024 - mit Ausnahme der erstinstanzlichen Kostenentscheidung, bei der es verbleibt - wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, dass es kindesschutzrechtlicher Maßnahmen nicht bedarf.
II. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Das Verfahren hat die Regelung der elterlichen Sorge und diesbezügliche kindesschutzrechtliche Maßnahmen betreffend die Geschwister A, B und C zum Gegenstand.
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