Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts H. im Ausspruch zum Verfahrenswert dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für den ersten Rechtszug auf 500.000 € festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht im Beschwerdeverfahren gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens übersteigt nicht 3.000 €.
I.
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