Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine sozialgerichtliche Entscheidung, mit der der Beschwerdeführerin Prozesskostenhilfe nur unter Ratenzahlung bewilligt wurde.
1. Die Beschwerdeführerin hat für eine von ihr und ihren beiden Kindern aus erster Ehe geführte Klage gegen ein kommunales Jobcenter Prozesskostenhilfe beantragt. Diese Klage richtet sich gegen einen Bescheid und einen Widerspruchsbescheid, mit dem das Jobcenter die Bewilligung von Bürgergeld mit Wirkung zum 1. Juni 2023 geändert und dieses nur noch unter Berücksichtigung des Einkommens ihres im selben Haushalt wohnenden zweiten Ehegatten bewilligt hat.
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