A. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob die durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz in das Sozialrecht eingefügten Bestimmungen über die Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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