AG Düsseldorf, vom 16.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 253 F 174/03
Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem Zusammenleben mit der Mutter
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2005 - Aktenzeichen II-2 UF 125/04
DRsp Nr. 2005/21189
Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem Zusammenleben mit der Mutter
Die Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters ist jedenfalls dann zu verlängern, wenn die Eltern viele Jahre zusammengelebt haben, hierbei zwei Kinder gezeugt haben und das Versprechen des Vaters, für die gesamte Familie zu sorgen, mitbestimmend für den Entschluss der Mutter war, auch das zweite Kind auszutragen.