1. Der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 20. Oktober 2023 -
2. Die Rechtskraft des in Ziffer 1. genannten Beschlusses wird insoweit aufgehoben, als sie einer erneuten Prüfung und Entscheidung entgegensteht.
3. Die Sache wird zur Entscheidung darüber, ob der Ausspruch der Adoption aufrechtzuerhalten oder aufzuheben ist, an das Amtsgericht Kiel zurückverwiesen.
4. Damit wird der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 30. November 2023 -
5. Das Land Schleswig-Holstein hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
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