1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 20.11.2024, Az.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin beschwert sich gegen die erstinstanzliche Ablehnung ihres Antrags, den Antragsgegner zur gemeinsamen Kündigung der von ihnen für die gemeinsamen Kinder abgeschlossenen Schulverträge zu verpflichten.
1.
Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe der Beteiligten sind die beiden minderjährigen Kinder H... G..., geb. ..., und L... G..., geb. ..., hervorgegangen.
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