Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 23.09.2022 (
Die weitere Beteiligte Ziffer 1 wird verpflichtet, an die Antragstellerin eine laufende schuldrechtliche, monatlich im Voraus zu zahlende Ausgleichsrente in Höhe von 45,50 € als Teilhabeanspruch an der Hinterbliebenenversorgung zu bezahlen und zwar vom Beginn des zweiten Monats nach Ablauf des Monats, in dem die weitere Beteiligte Ziffer 1 Kenntnis von der Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung erlangt.
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