I.
Die Beteiligten zu 1. bis 5. sind Mitglieder der im Rubrum genannten Eigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 6. verwaltet die Anlage.
Am 03.06.2003 fand in Abwesenheit der Beteiligten zu 1. eine Eigentümerversammlung statt, in der zu TOP 2 die Jahresabrechnung 2002 einschließlich der Einzelabrechnungen und zu TOP 4 der Wirtschaftsplan 2003 beschlossen wurden und darüber hinaus der Beteiligte zu 6. zu TOP 3 für die in 2002 durchgeführten Maßnahmen und die Abrechnung 2002 entlastet wurde.
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