I.
Der Kläger nimmt die Beklagte - seine geschiedene Ehefrau - im Innenverhältnis für die Zeit von Mai 1999 bis November 2003 in Anspruch auf hälftige Beteiligung an den von ihm getragenen Raten für ein Darlehen in Höhe von 8.601,19 DM = 4.397,72 EUR (Mai 1999 - März 2001, 23 Monate zu je 747,93 DM) und in Höhe von 8.522,08 DM = 4.357,27 EUR (April 2001 - Nov. 2003, 32 Monate zu je 532,63 DM).
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