1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - B. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.1.Der vor dem Amtsgericht - Familiengericht - B. am 10.10.2022 im Verfahren ... abgeschlossene Vergleich wird in Ziffer 5. c) dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller für den Monat September 2023 verpflichtet wird, Trennungsunterhalt in Höhe von 1.434 Euro an die Antragsgegnerin zu bezahlen, und er ab Oktober 2023 nicht mehr verpflichtet ist, Trennungsunterhalt an die Antragsgegnerin zu bezahlen.
1.2.Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den vom Antragsteller für die Monate Februar 2024 bis einschließlich Mai 2024 bezahlten Trennungsunterhalt in Höhe von insgesamt 6.000 Euro an den Antragsteller zurückzubezahlen.
1.3.Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers abgewiesen.
1.4.Der Widerantrag der Antragsgegnerin wird abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
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