Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 25.05.2016 abgeändert. Dem Antragsteller wird ratenlose Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt D., S., bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
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