Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 18.01.2013 aufgehoben und der Verlängerungsantrag der Antragstellerin vom 10.12.2013 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens beträgt € 1.000,00.
I. Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein am 30.05.2012 geborenes Kind hervorgegangen, das bei der Antragstellerin lebt.
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