Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 20. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
Der 63jährige Betroffene erstrebt die Aufhebung der für ihn im Jahr 2015 eingerichteten Betreuung. Er leidet nach einem Unfall mit einem schweren Polytrauma mit offenem Schädelhirntrauma 3. Grades an einem hirnorganischen Psychosyndrom mit kognitiven Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten. Zur Betreuerin ist seine Ehefrau (Beteiligte zu 1) bestellt worden, mit welcher er zusammenlebt.
Im vorliegenden Verfahren hat der anwaltlich vertretene Betroffene im April 2023 die Aufhebung der zuletzt im Dezember 2022 verlängerten Betreuung beantragt.
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