Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 27.05.2025 aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Zossen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu entscheiden hat, zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 14.499 €.
I.
Der Beschwerde führende Antragsteller wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags, seine am 12.02.2021 mit der Antragsgegnerin geschlossenen Ehe zu scheiden.
Er hat behauptet, seit 20.06.2023 von der Antragsgegnerin innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben.
Die Antragsgegnerin ist dem Begehren entgegen getreten und hat behauptet, die Trennung sei erst mit dem Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen Wohnung im August 2024 erfolgt. Bis dahin habe man zusammen gelebt und gewirtschaftet.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|