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1997
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluß vom 03.07.1997
2 W 189/96
Normen:
BGB
§
1908b
;
Fundstellen:
FGPrax 1997, 223
FamRZ 1998, 1259
OLGReport-Schleswig 1997, 377
SchlHA 1998, 530
Vorinstanzen:
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 XVII M 219
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
3 T 401/96
Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Betreuung
SchlHOLG,
Beschluß
vom 03.07.1997
- Aktenzeichen 2 W 189/96
DRsp Nr. 1998/1294
Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Betreuung
Eine möglicherweise zu Unrecht erfolgte Vergütungskürzung in einem Einzelfall ist kein Umstand, der die Betreuung unzumutbar macht.
Normenkette:
BGB
§
1908b
;
Gründe:
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