Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Antrag des Beteiligten zu 4. auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligte zu 3. und der Beteiligte zu 4. hälftig. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die erstinstanzliche Kostenentscheidung bleibt aufrechterhalten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 3. (im Folgenden Kindesmutter) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für den gemeinsamen 14jährigen Sohn auf den Beteiligten zu 4. (im Folgenden Kindesvater).
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