Die im Jahre 1974 geschlossene Ehe der Parteien, die im Gebiet der ehemaligen DDR lebten, wurde durch Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Treptow vom 22. Juni 1989 geschieden; gleichzeitig wurde das Erziehungsrecht für die 1976 und 1979 geborenen gemeinsamen Kinder der Klägerin übertragen, der Beklagte zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt und ihm das Nutzungsrecht an der Ehewohnung zugesprochen. Der Scheidungsausspruch wurde am 8. August 1989 rechtskräftig. Die Klägerin zog im Juli 1990 mit den Kindern aus der Ehewohnung aus.
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