I. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 12. September 2018 - Az.
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Torgau vom 9. Juni 2016 - Az.
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.
Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren haben die Eltern jeweils hälftig zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
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