Mit Scheidungsverbundurteil vom 11.03.2005 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Frankfurt die am 18.09.1970 geschlossene Ehe der Parteien auf den am 25.07.2003 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin geschieden und den Versorgungsausgleich zwischen den Parteien durchgeführt.
In der mündlichen Verhandlung vom 11.03.2005 wurde zunächst das Verfahren bezüglich des nachehelichen Unterhalts vom Verbundverfahren abgetrennt. Danach stellten die Antragstellervertreterin den Scheidungsantrag, dem der Antragsgegnervertreter zu stimmte (beide Parteien waren in der vorgenannten mündlichen Verhandlung, auch noch bei Antragstellung und Verkündung des Urteils anwesend; vergleiche das Protokoll Blatt 106 ff.).
Der Versorgungsausgleich wurde auch in diesem Termin erörtert, wohl auch im Hinblick auf §
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