I.
Der Betroffene leidet an einer chronisch-paranoiden Schizophrenie mit stabilem Wahnsystem. Seit 17.12.2001 besteht für ihn eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge. Mit Beschluss vom 12.10.2004 genehmigte das Amtsgericht die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bis längstens 8.11.2004; am 4.11.2004 verlängerte es die einstweilige Genehmigung bis längstens 19.12.2004. Gegen die Verlängerung legte der Betroffene am 15.11.2004 sofortige Beschwerde ein.
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