I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf
1.500,00 €
festgesetzt.
IV. Der Antragstellerin wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt.
Ihr wird der das Mandat bereits innehabende Rechtsanwalt K..., ..., zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
Das Rechtsmittel der Beschwerde ist statthaft und in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. In der Sache führt es jedoch nicht zum Erfolg.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|