Auf die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Werl vom 07.10.2024 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich - unter Aufrechterhaltung des Beschlusses im Übrigen - teilweise abgeändert.
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