I.
Der Beschwerdeführer begehrt die Berücksichtigung der Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Versorgungsausgleich als Folge seiner in Aussicht genommenen Frühpensionierung.
Die am 03.07.1951 geborene Antragstellerin und der am 08.08.1945 geborene Antragsgegner hatten am 09.06.1976 die Ehe geschlossen. Auf den dem Antragsgegner am 30.04.2003 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin hat das Amtsgericht - Familiengericht - Ravensburg durch Urteil vom 03.06.2004 die Ehe der Parteien geschieden. Das Arbeitsverhältnis des Antragsgegners bei der Energie-Versorgung Schwaben AG war durch Aufhebungsvertrag vom 22.04.1999 zum 31.12.1999 beendet worden.
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