I.
Die Parteien haben am 20.09.1996 geheiratet. Die Antragstellerin hat die portugiesische, der Antragsgegner die jugoslawische Staatsangehörigkeit. Das Amtsgericht Mannheim hat die Ehe mit Verbundurteil vom 19.01.2005 geschieden. Zum Versorgungsausgleich hat das Amtsgericht dabei entschieden:
"2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt."
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