SchlHOLG - Beschluss vom 11.03.2025 (1 Ws 27/25)
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird nach Maßgabe des gesonderten Unterbringungsbefehls des Senats angeordnet. Die [...]