OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.01.2025 (5 UF 122/24)
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. In Abänderung des Beschlusses vom 15.05.2024 wird der erstinstanzliche Verfahrenswert auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gegenstand des der [...]