Antrag auf Auskunft nach § 4 VersAusglG (§ 1605 BGB)

An das Amtsgericht ... - Familiengericht -

...

 

Antrag auf Auskunftserteilung zum VA

 

des ...

- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen ...

- Antragsgegnerin -

Ich bestelle mich zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantrage,

die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller Auskunft zu erteilen, ob und ggf. in welcher Höhe sie in der Ehezeit vom ... bis ... Anrechte (Anwartschaften oder Leistungen)

-         in der gesetzlichen Rentenversicherung,

-         aus einer Beamtenversorgung, einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder einer vergleichbaren Versorgung,

-         eines berufsständischen Versorgungswerks,

-         der betrieblichen Altersversorgung,

-         in der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge

erworben hat.

Die Auskünfte sind unter vollständiger Bezeichnung des Versorgungsträgers und der zugehörigen Versorgungsnummer schriftlich zu erteilen. Vorhandene amtliche Fragebögen, z.B. der Kontenklärungsantrag der gesetzlichen Rentenversicherung, sind erforderlichenfalls ausgefüllt einzureichen.

Vorhandene Belege (z.B. Bescheide, Arbeitsverträge; Pensionsvereinbarungen, Versicherungsscheine, Gesellschafterverträge) sind beizufügen.

Begründung: